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Rechtsanwaltskanzlei
Jödicke

Verkehrsrecht
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Verkehrsrecht ist "Straßenrecht" im
weiteren Sinne. Insofern wird dieses Rechtsgebiet in zwei Gruppen unterteilt
in: |
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Das Straßenrecht ist kein
Verkehrsrecht, bestimmt es aber als "Recht an der Straße" und gehört daher zum
öffentlichen Sachenrecht. Das Straßenrecht ist vorrangiges Recht, das im
Regelfall Landesrecht ist (Straßengesetz), Bundesrecht nur im Bereich der
Bundesfernstraßen (Bundesstraße und Autobahn, Bundesfernstraßengesetz). Es
bestimmt die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung. Die Widmung sieht
mehrere Gebrauchsformen vor: Den Gemeingebrauch, den Anliegergebrauch, die
öffentlich-rechtliche Sondernutzung und die zivilrechtliche Sondernutzung.
Zuständige Behörde ist stets der Straßenbaulastträger. |
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Das Straßenverkehrsrecht (als
"Recht auf der Straße") dagegen ist an die Widmung der Straße nach
Straßenrecht gebunden. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und
Leichtigkeit vom Verkehr auf der Straße. |
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Wesentliche Regelungsmaterien sind
das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht (Bußgeldbescheid,
Bußgeldkatalog und Entziehung der Fahrerlaubnis u.s.w.), das durch Bundesrecht
bestimmt wird. Zuständige Behörde ist die Straßenverkehrsbehörde. |
Rechtsanwalt Stefan Jödicke ist ansässig in Lengede und bundesweit
vertretungsberechtigt an jedem Amtsgericht und Landgericht, z. B. in Braunschweig,
Peine, Salzgitter, Hannover, Hildesheim, Gifhorn, Celle, Wolfsburg, Helmstedt,
Lehrte und Burgdorf.
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