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Rechtsanwaltskanzlei
Jödicke

Mietrecht
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Das Mietrecht regelt als Teil vom
Zivilrecht die entgeltliche Überlassung einer Sache durch eine Person
(Vermieter) an eine andere Person (Mieter). Das Entgelt der Überlassung ist
die Miete. |
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Wesentlicher Bestandteil des
Mietrechts ist die Überlassung der Sache zum Gebrauch. Nicht dagegen eine
besondere Obhutspflicht für die Sache (sog. Verwahrung). Das Mietrecht
begründet auch keine Nutzungsrechte der Früchte aus der Sache (sog. Pacht).
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Das Mietrecht bezieht sich stets
auf das zugrunde liegende Schuldverhältnis (Mietvertrag). Es ist im deutschen
Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 535 ff. |
Rechtsanwalt Stefan Jödicke ist ansässig in Lengede und bundesweit
vertretungsberechtigt an jedem Amtsgericht und Landgericht, z. B. in Braunschweig,
Peine, Salzgitter, Hannover, Hildesheim, Gifhorn, Celle, Wolfsburg, Helmstedt,
Lehrte und Burgdorf.
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