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Rechtsanwaltskanzlei
Jödicke

Arbeitsrecht
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Das Arbeitsrecht regelt das Beschäftigungsverhältnis des abhängig Tätigen
zu seinem Arbeitgeber (AG). |
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Das Arbeitsrecht ist Teil vom
Zivilrecht, genauer vom besonderen Schuldrecht. Es besteht daher
grundsätzlich Vertragsfreiheit. Da der Arbeitgeber (AG) aber regelmäßig eine
deutlich stärkere Vertragsposition besitzt und sich der Arbeitnehmer (AN)
durch den Arbeitsvertrag in eine soziale Abhängigkeit begibt, ist die
Vertragsfreiheit durch das geltende Recht stark zum Schutze des AN
eingeschränkt. |
Rechtsanwalt Stefan Jödicke ist ansässig in Lengede und bundesweit
vertretungsberechtigt an jedem Amtsgericht und Landgericht, z. B. in Braunschweig,
Peine, Salzgitter, Hannover, Hildesheim, Gifhorn, Celle, Wolfsburg, Helmstedt,
Lehrte und Burgdorf.
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